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Informationsveranstaltung zum Thema Grundsteuerreform

22. 06. 2022
Die Grundsteuerreform wirft ihre Schatten voraus. Bis zum 31.10.2022 müssen auch Land- und Forstwirte ihren Grundbesitz gegenüber dem Finanzamt erklären, damit er neu bewertet werden kann. Es herrscht das strenge Eigentümerprinzip. Maßgeblich für die Bewertung ist der Stichtag 1.1.2022. Eine mühsame Fleißarbeit mit weitreichenden Folgen, da sie die Grundlage für die künftige Berechnung der Grundsteuer darstellt, die ab 2025 erhoben werden soll.
 
Dr. Marcel Gerds, Steuerberater bei ETL Agrar & Forst, erklärte auf unserer heutigen Infoveranstaltung in Bronkow, worauf Landwirte dabei besonders achten müssen. Jürgen Kruse, Amtsleiter des Katasteramtes im Landkreis Dahme-Spreewald, erläuterterte das Thema aus Sicht der Behörde und ging auf das mehrstufige Verfahren, die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Datengrundlagen ein.
Wichtig: Daten und Bescheide von Anfang an genau prüfen, Optimierungsmöglichkeiten nutzen und bei evtl. Unstimmigkeiten fristgerecht dagegen vorgehen. Entscheidenden Einfluss und das letzte Wort haben am Ende die Kommunen. Denn über die Hebesätze in ihren Gemeinden bestimmen sie letztlich die konkrete Höhe der Grundsteuer.
 
Damit es am Ende nicht zu bösen Überraschungen und zusätzlichen Belastungen für Grundbesitzeigentümer kommt, muss daran erinnert werden, dass das erklärte Ziel dieser Reform nicht etwa ein höheres Gesamtsteueraufkommen ist, sondern eine gerechtere Verteilung der Steuerlast auf Grundlage aktualisierter Werte. Das Gebot der Aufkommensneutralität muss daher auch auf Gemeindeebene gelten und sollte nicht durch die Hintertür ausgehebelt werden.
 

Bild zur Meldung: Informationsveranstaltung zum Thema Grundsteuerreform

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Informationsveranstaltung zum Thema Grundsteuerreform (22. 06. 2022)

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